Blitzschutz / Erdungsanlagen

Der Blitzschutz besteht aus zwei Elementen, dem inneren und dem äußeren Schutz.

Der innere Blitzschutz wird durch eine Überspannungsschutzeinrichtung und dem Schutzpotenzialausgleich realisiert.
 

Der äußere Blitzschutz wird durch die Abfangeinrichtung auf dem Dach, die Ableitung vom Dach und der Erdungsanlage realisiert.


Der äußere Blitzschutz soll bei einem direkten Einschlag, den Blitz am Gebäude entlang in das Erdreich ableiten. Dadurch können im inneren des Gebäudes keine gefährlichen Spannungen gegenüber dem Menschen oder Tier auftreten.
 

Für den Schutz der Geräte im Inneren des Gebäudes ist der innere Blitzschutz zuständig. Er verhindert, dass die Spannung im elektrischen Leitungsnetz des Hauses ansteigt und die Geräte im Inneren zerstört.
 

Der Blitzschutz ist in Schulen, Krankenhäusern, Hochhäusern und Kindergärten vorgeschrieben.

 


Die Erdungsanlage

 

Diese verhindert gefährliche Berührungsspannungen zwischen der geerdeten Anlage und dem Erdreich. Bestandteil ist der Schutzpotenzialausgleich, der an jedes Stahl- oder Metallteil der elektrischen Anlage angeschlossen sein muss. Die Verbindung zum Erdreich wird durch einen Fundament-, Oberflächen- oder Tiefenerder hergestellt. Der Schutzpotenzialausgleich ist die Verbindung zwischen der Verbraucheranlage zum Erdreich.
 

Er wird durch die Haupterdungsschiene realisiert. An ihr werden die Anschlussfahne vom Erder, Versorgungsleitungen, Antennenanlage und die Heizungsanlage angeschlossen. Die Anschlussfahne sollte sich Idealerweise im Technikraum (Heizung, Zähler, Hausanschluss) befinden.